

Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April 2023. Seither entfällt auch nach 3 Jahren die Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April 2023. Seither entfällt auch nach 3 Jahren die Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.